Familienhilfe

Unterstützung und Hilfe in häuslichen Notsituationen

WANN kann ich Unterstützung erhalten ?

  • Erkrankung eines Elternteils
  • Risikoschwangerschaft
  • Kur- / Reha-Aufenthalt
  • Klinikaufenthalt eines Elternteils oder eines Kindes

Voraussetzung : mindestens ein Kind ist unter 12 Jahre alt oder ein behindertes Kind lebt im Haushalt

WIE beantrage ich die Familienhilfe ?

  • Attest vom Arzt
  • Antrag bei der Krankenkasse
  • Genehmigung der häuslichen Familienhilfe
  • max. 7 Stunden täglich von Montag bis Freitag

WER hilft ?

      Erfahrene Familienhelferinnen freuen sich auf ihren Einsatz und versorgen mit großem Engagement Familien, wenn Sie verhindert sind.

WAS tun die Helferinnen ?

  • Kinderbetreuung und Erziehungshilfe (Freizeitbeschäftigungen, Hausaufgabenbetreuung usw.)
  • Versorgung der Kinder (Zubereitung von Mahlzeiten, Haushalt, Wäsche, Fahrdienste zum KiGa / Schule etc.)

 

Petra Kubiak

Petra Kubiak
Leitung der Familienhilfe
Tel. 0 44 21 20 55 - 22
Fax 0 44 21 20 55 - 39
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