Familienhilfe
Unterstützung und Hilfe in häuslichen Notsituationen
WANN kann ich Unterstützung erhalten ?
- Erkrankung eines Elternteils
- Risikoschwangerschaft
- Kur- / Reha-Aufenthalt
- Klinikaufenthalt eines Elternteils oder eines Kindes
Voraussetzung : mindestens ein Kind ist unter 12 Jahre alt oder ein behindertes Kind lebt im Haushalt
WIE beantrage ich die Familienhilfe ?
- Attest vom Arzt
- Antrag bei der Krankenkasse
- Genehmigung der häuslichen Familienhilfe
- max. 7 Stunden täglich von Montag bis Freitag
WER hilft ?
Erfahrene Familienhelferinnen freuen sich auf ihren Einsatz und versorgen mit großem Engagement Familien, wenn Sie verhindert sind.
WAS tun die Helferinnen ?
- Kinderbetreuung und Erziehungshilfe (Freizeitbeschäftigungen, Hausaufgabenbetreuung usw.)
- Versorgung der Kinder (Zubereitung von Mahlzeiten, Haushalt, Wäsche, Fahrdienste zum KiGa / Schule etc.)

Petra Kubiak
Leitung der Familienhilfe
Tel. 0 44 21 20 55 - 22
Fax 0 44 21 20 55 - 39
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